Globalzession

Globalzession
Globalzession,
 
die Abtretung (Zivilrecht) einer bestimmten Vielzahl gegenwärtig bestehender oder zukünftig entstehender Forderungen. Die Globalzession erfolgt häufig zur Sicherung eines Bankdarlehens. Die von der Globalzession betroffenen Forderungen müssen hinreichend individualisiert und bestimmt sein, sodass ein Außenstehender erkennen kann, welche Forderungen von der Globalzession erfasst sind. Fehlt dieses Erfordernis oder verstößt die Globalzession gegen die guten Sitten, ist sie unwirksam (die Globalzession »aller künftigen Forderungen« z. B. kann wegen der umfänglichen Beschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Abtretenden sittenwidrig sein).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Zessionsrecht — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Zessionär — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… …   Deutsch Wikipedia

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